Verbandsmitgliedschaften

Schweizerischer Anwaltsverband

Alle Anwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare eingetragen und haben die Befugnis schweizweit Prozesse vor allen Instanzen zu führen sowie öffentliche Urkunden mit Wirkung auf die ganze Schweiz zu errichten. Sie sind Mitglieder des Schweizerischen. Somit befolgen sie die Schweizerischen Standesregeln. Dies ermöglicht eine Beratung von höchster Qualität.

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